Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ATF-Zollservice, Inhaber Andreas Faubel (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern.
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
  • Unterstützung bei Zollberatung
  • Erstellung und Abwicklung von Ausfuhranmeldungen
  1. Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen.
  2. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistungen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Bringschuld).
  2. Hierzu zählen insbesondere:
  • Handelsrechnungen
  • Packlisten
  • Genehmigungen und Bewilligungen
  • Ursprungsnachweise
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer ausdrücklich und vorab in Textform hinzuweisen auf:
  • Dual-Use-Güter
  • militärische Güter
  • genehmigungspflichtige Waren
  • Embargo- oder Sanktionsbezüge
  1. Erfolgt kein entsprechender Hinweis, werden Waren automatisch als
  • nicht genehmigungspflichtig
  • nicht militärisch
  • nicht sanktioniert
    behandelt.
  1. Die Durchführung von Sanktionslistenprüfungen, Embargo-Prüfungen sowie Dual-Use-Prüfungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

§ 5 Besondere Zollbestimmungen

  1. Sofern keine Zolltarifnummer angegeben wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Tarifierung nach bestem Wissen vorzunehmen. Die Verantwortung hierfür verbleibt beim Auftraggeber.
  2. Negativcodierungen erfolgen auf Basis der vorliegenden Informationen, sofern keine abweichenden Angaben gemacht werden.
  3. Der Auftraggeber erkennt an, dass sämtliche Angaben in der Zollanmeldung rechtlich dem Ausführer zuzurechnen sind.
  4. Besondere Verfahren und Rückwaren
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer ausdrücklich und in Textform darauf hinzuweisen, sofern es sich um besondere zollrechtliche Verfahren handelt, insbesondere:
  • Rückwaren
  • Veredelungsverkehre
  • vorübergehende Ausfuhren
  • sonstige besondere Zollverfahren

Erfolgt kein entsprechender Hinweis, wird die Sendung als endgültige Ausfuhr angemeldet.

In diesem Fall wird das Ursprungsland standardmäßig mit Deutschland angegeben, sofern keine abweichenden Informationen vorliegen.

Für daraus resultierende Folgen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf 10.000 € je Schadensfall.
  3. Die Gesamthaftung ist zusätzlich auf 20.000 € pro Kalenderjahr begrenzt.
  4. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für:
  • entgangenen Gewinn
  • Produktionsausfälle
  • Lieferverzögerungen
  • Vertragsstrafen
  • sonstige Folgeschäden
  1. Keine Haftung besteht insbesondere bei Schäden aufgrund von:
  • fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers
  • unterlassener Hinweise auf genehmigungspflichtige Sachverhalte
  1. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Behörden und Zollabwicklung

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen von Behörden, insbesondere:
  • Zollbehörden
  • BAFA
  • sonstige Genehmigungsstellen
  1. Dies gilt insbesondere für:
  • verzögerte Freigaben
  • Beschauen
  • Prüfungen oder Rückfragen
  1. Für daraus entstehende Kosten haftet der Auftragnehmer nicht, insbesondere nicht für:
  • Standgelder
  • Lagerkosten
  • Verzögerungsschäden

§ 8 Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen

  1. Die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften liegt beim Auftraggeber.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
  • nachträgliche Zollprüfungen
  • Außenwirtschaftsprüfungen
  • Bußgelder oder Sanktionen

§ 9 Verfügbarkeit / SLA

  1. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten.
  2. Es besteht kein Anspruch auf sofortige Bearbeitung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Reaktionszeiten sind unverbindlich.

§ 10 Express-Aufträge

  1. Aufträge mit besonderer Dringlichkeit gelten als Express-Aufträge.
  2. Diese können mit einem gesonderten Aufpreis berechnet werden.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:
 https://atf-zollservice.de/datenschutzerklarung/

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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