Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ATF-Zollservice – Inh. Andreas Faubel, Kreuzstr. 2, 79183 Waldkirch
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ATF-Zollservice, Inhaber Andreas Faubel (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Unterstützung bei Zollberatung
- Erstellung und Abwicklung von Ausfuhranmeldungen
Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen.
Eine rechtliche oder steuerliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistungen.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Bringschuld). Hierzu zählen insbesondere:
- Handelsrechnungen
- Packlisten
- Genehmigungen und Bewilligungen
- Ursprungsnachweise
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer ausdrücklich und vorab in Textform hinzuweisen auf:
- Dual-Use-Güter
- militärische Güter
- genehmigungspflichtige Waren
- Embargo- oder Sanktionsbezüge
Erfolgt kein entsprechender Hinweis, werden Waren automatisch als nicht genehmigungspflichtig, nicht militärisch und nicht sanktioniert behandelt.
Die Durchführung von Sanktionslistenprüfungen, Embargo-Prüfungen sowie Dual-Use-Prüfungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
§ 5 Besondere Zollbestimmungen
Sofern keine Zolltarifnummer angegeben wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Tarifierung nach bestem Wissen vorzunehmen. Die Verantwortung hierfür verbleibt beim Auftraggeber.
Negativcodierungen erfolgen auf Basis der vorliegenden Informationen, sofern keine abweichenden Angaben gemacht werden.
Der Auftraggeber erkennt an, dass sämtliche Angaben in der Zollanmeldung rechtlich dem Ausführer zuzurechnen sind.
Besondere Verfahren und Rückwaren
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer ausdrücklich und in Textform darauf hinzuweisen, sofern es sich um besondere zollrechtliche Verfahren handelt, insbesondere:
- Rückwaren
- Veredelungsverkehre
- vorübergehende Ausfuhren
- sonstige besondere Zollverfahren
Erfolgt kein entsprechender Hinweis, wird die Sendung als endgültige Ausfuhr angemeldet. In diesem Fall wird das Ursprungsland standardmäßig mit Deutschland angegeben, sofern keine abweichenden Informationen vorliegen.
Für daraus resultierende Folgen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf 10.000 € je Schadensfall. Die Gesamthaftung ist zusätzlich auf 20.000 € pro Kalenderjahr begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen, Vertragsstrafen sowie sonstige Folgeschäden.
Keine Haftung besteht insbesondere bei Schäden aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers sowie unterlassener Hinweise auf genehmigungspflichtige Sachverhalte.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Behörden und Zollabwicklung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen von Behörden, insbesondere Zollbehörden, BAFA oder sonstige Genehmigungsstellen. Dies gilt insbesondere für verzögerte Freigaben, Beschauen sowie Prüfungen oder Rückfragen.
Für daraus entstehende Kosten haftet der Auftragnehmer nicht, insbesondere nicht für Standgelder, Lagerkosten oder Verzögerungsschäden.
§ 8 Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen
Die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für nachträgliche Zollprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen sowie Bußgelder oder Sanktionen.
§ 9 Verfügbarkeit / SLA
Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten. Es besteht kein Anspruch auf sofortige Bearbeitung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Reaktionszeiten sind unverbindlich.
§ 10 Express-Aufträge
Aufträge mit besonderer Dringlichkeit gelten als Express-Aufträge. Diese können mit einem gesonderten Aufpreis berechnet werden.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://atf-zollservice.de/datenschutz/
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
