Barrierefreiheit
Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Einige Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente ohne barrierefreie Struktur
- Bilder ohne Alternativtexte
- Formulare mit unzureichender Beschriftung
- Keine vollständige Tastaturbedienbarkeit
- Keine Versionen in Gebärdensprache oder Leichter Sprache
- Mangel an ausreichendem Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
Unverhältnismäßiger Aufwand
Die vollständige barrierefreie Gestaltung der oben genannten Inhalte würde einen unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Aufwand bedeuten. Dies betrifft insbesondere:
- die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung älterer PDF-Dokumente
- die vollständige Umstellung auf barrierefreie Drittanbieter-Komponenten
- die Produktion von Gebärdensprachvideos
Gemäß § 3 Abs. 5 BITV 2.0 und Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 machen wir von der Möglichkeit Gebrauch, eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend zu machen. Wir prüfen regelmäßig, ob einzelne Maßnahmen dennoch umgesetzt werden können.
Prüfmethode
Die Website wurde im August 2025 einer internen Selbstbewertung unterzogen.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24. August 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
📧 E-Mail: info@atf-zollservice.de
📞 Telefon: +49 (0)7681 205 9241
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle BGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mauerstraße 53
10117 Berlin
📧 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
🌐 Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
